Modelo 420 IGIC: Fristen und Abgabe 2026

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-16

Das Modelo 420 IGIC ist die vierteljährliche Pflichtmeldung des Impuesto General Indirecto Canario (IGIC), die Selbstständige (autónomos) und Unternehmen auf den Kanarischen Inseln abgeben müssen. Es funktioniert ähnlich wie das Modelo 303 (IVA auf dem Festland), hat aber deutlich niedrigere Steuersätze — 7 % allgemein gegenüber 21 % bei der IVA — und wird eigenständig von der Agencia Tributaria Canaria (ATC) verwaltet.

Was ist das Modelo 420?

Das Modelo 420 ist die vierteljährliche Selbstveranlagung der IGIC für Selbstständige (autónomos) und Unternehmen auf den Kanarischen Inseln. Mit diesem Formular erklären Sie die Differenz zwischen der IGIC, die Sie Ihren Kunden berechnet haben (IGIC repercutido), und der IGIC, die Sie bei Ihren Einkäufen gezahlt haben (IGIC soportado). Die Einreichung erfolgt bei der Agencia Tributaria Canaria, nicht bei der AEAT auf dem Festland, da die ATC alle eigenen Steuern des Archipels eigenständig verwaltet.

Wer muss das Modelo 420 einreichen

Laut der offiziellen ATC-Seite ist das Modelo 420 die allgemeine vierteljährliche IGIC-Selbstveranlagung für Steuerpflichtige im allgemeinen Regime, außer für Fälle im SII, sowie für bestimmte Sonderregime.

Typischerweise betrifft dies:

  • Selbstständige und Unternehmen im allgemeinen IGIC-Regime auf den Kanarischen Inseln
  • Steuerpflichtige, die nicht über das SII melden
  • Bestimmte Sonderregime, insbesondere Gebrauchtwaren, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlungsstücke und Reisebüros

Wichtig: Die Kanarischen Inseln liegen außerhalb des territorialen Geltungsbereichs der spanischen IVA. Viele dort lokalisierte Umsätze werden daher über IGIC und Modelo 420 erklärt; bei Geschäften mit dem Festland, den Balearen oder dem Ausland kann aber weiterhin eine IVA-Ortsbestimmung nötig sein.

Abgabefristen für das Modelo 420

Das Modelo 420 wird vierteljährlich eingereicht. Nach der offiziellen ATC-Seite gelten grundsätzlich folgende Fristen:

  • Q1 (Januar–März): 1. bis 20. April
  • Q2 (April–Juni): 1. bis 20. Juli
  • Q3 (Juli–September): 1. bis 20. Oktober
  • Q4 (Oktober–Dezember): 1. bis 31. Januar

Fällt der letzte Tag auf einen Feiertag oder ein Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Bei Lastschrift (domiciliación) verkürzt die ATC das Online-Fenster. Für 2026 nennt der ATC-Kalender für Lastschriftfristen den 15. für April, Juli und Oktober sowie den 25. Januar für Q4, jeweils mit Verlängerung, wenn die Frist auf einen arbeitsfreien Tag fällt.

Wie die IGIC im Modelo 420 funktioniert

Die IGIC-Berechnung im Modelo 420 folgt derselben Logik wie die IVA:

Zu zahlende IGIC = Erhobene IGIC − Auf Ausgaben gezahlte IGIC

  • Erhobene IGIC (IGIC repercutido): Die Steuer, die Sie Ihren Kunden auf Ihren Rechnungen berechnen
  • Gezahlte IGIC (IGIC soportado): Die Steuer, die Sie auf Ihre Einkäufe und abzugsfähigen Geschäftsausgaben zahlen

Ist das Ergebnis positiv, müssen Sie die Differenz zahlen. Ist es negativ, können Sie den Betrag mit künftigen Quartalen verrechnen oder in der Q4-Erklärung eine Erstattung beantragen.

Praxisbeispiel

Ein freiberuflicher Grafikdesigner (autónomo) in Las Palmas stellt im Quartal 5.000 € in Rechnung:

  • Erhobene IGIC: 5.000 × 7 % = 350 €
  • Gezahlte IGIC auf Ausgaben (Software, Material, Internet): 1.200 × 7 % = 84 €
  • Zu zahlender Betrag: 350 − 84 = 266 €

Vergleich: IGIC (Modelo 420) vs. IVA (Modelo 303)

Aspekt IGIC auf den Kanaren IVA auf dem Festland und den Balearen
Allgemeiner Satz 7 % 21 %
Ermäßigter Satz 5 % 10 %
Stark ermäßigter Satz 3 %
Nullsatz 0 % 4 %
Erklärungsformular Modelo 420 Modelo 303
Zuständige Behörde Agencia Tributaria Canaria (ATC) AEAT
Jahreszusammenfassung Modelo 425 Modelo 390

Welche Erklärung einschlägig ist, hängt vom Ort der Leistung bzw. Lieferung ab, nicht allein davon, wo der Unternehmer sitzt.

IGIC-Steuersätze

Der konsolidierte kanarische IGIC-Text kennt derzeit die Sätze 0 %, 3 %, 5 %, 7 %, 9,5 %, 15 % und 20 %. Der allgemeine Satz beträgt 7 %, aber der konkret anwendbare Satz hängt von der jeweiligen Leistung oder Lieferung ab. Die offizielle rechtliche Aufschlüsselung finden Sie im konsolidierten Text im BOE.

Abzugsfähige IGIC-Ausgaben

Sie können die auf berufliche Ausgaben gezahlte IGIC absetzen:

  • Büromaterial und -bedarf
  • Computerausrüstung und Software
  • Professionelle Dienstleistungen (Steuerberater, Anwälte)
  • Telefon und Internet (geschäftlicher Anteil)
  • Gewerbliche Immobilienmiete
  • Fahrzeugkosten (mit Einschränkungen)

Bewahren Sie stets vollständige Rechnungen mit allen steuerlichen Angaben auf, um Ihre Abzüge zu belegen.

Modelo 420 einreichen: Sede Electrónica der ATC

Die offizielle ATC-Seite weist darauf hin, dass die telematische Einreichung grundsätzlich die allgemeine Regel ist, mit bestimmten Ausnahmen und einer Papier-/Hilfsprogrammroute für ausgenommene Fälle. Für die Online-Einreichung gehen Sie typischerweise wie folgt vor:

  1. Unterlagen vorbereiten: Verzeichnis der ausgestellten und erhaltenen Rechnungen des Quartals
  2. IGIC berechnen: erhobene IGIC minus abzugsfähige getragene IGIC
  3. Bei der ATC anmelden: mit digitalem Zertifikat oder DNIe, DNI + PIN oder Cl@ve
  4. Modelo 420 ausfüllen: Beträge eintragen und Zahlungsart wählen
  5. Fristgerecht einreichen: innerhalb der jeweiligen Quartalsfrist oder des verkürzten Lastschriftfensters

Offizielle Referenzen: ATC Modelo 420 und ATC-Lastschriftkalender 2026.

Folgen einer verspäteten Abgabe

Wenn Sie das Modelo 420 nicht fristgerecht einreichen, kann die Agencia Tributaria Canaria gemäß der Ley General Tributaria Folgendes anwenden:

  • Verspätungszuschlag (Art. 27 LGT) ohne vorherige Aufforderung: 1 % plus zusätzlich 1 % für jeden vollen Monat Verspätung (von 1 % bis 12 % in den ersten 12 Monaten), ohne Bußgelder oder Verzugszinsen
  • Zuschlag von 15 % + Verzugszinsen, wenn die Verspätung 12 Monate überschreitet
  • Sanktion bei Nichtabgabe (Art. 191 LGT): zwischen 50 % und 150 % des nicht gezahlten Betrags, wenn die Agencia Tributaria Canaria vor Ihrer freiwilligen Abgabe eine formelle Aufforderung erlässt

Wenn Sie einen Fehler in einer bereits eingereichten Erklärung entdecken, können Sie ihn durch eine ergänzende Erklärung (declaración complementaria — bei höherer Steuerschuld) oder einen Berichtigungsantrag (solicitud de rectificación) bei der ATC korrigieren (wenn der Fehler zu Ihren Gunsten ist).

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FAQ

Was ist das Modelo 420?

Das Modelo 420 ist die vierteljährliche Pflichtmeldung (Steuererklärung) des Impuesto General Indirecto Canario (IGIC) für Selbstständige (autónomos) und Unternehmen auf den Kanarischen Inseln. Es funktioniert als Äquivalent zum Modelo 303 (IVA), hat aber niedrigere Sätze (7 % allgemein vs. 21 % IVA) und wird bei der Agencia Tributaria Canaria eingereicht, nicht bei der AEAT.

Was ist der Unterschied zwischen IGIC und IVA?

Die Kanarischen Inseln liegen außerhalb des territorialen Geltungsbereichs der spanischen IVA. Daher unterliegen dort lokalisierte Umsätze in der Regel der IGIC und werden über [Modelo 420](https://www3.gobiernodecanarias.org/tributos/atc/w/modelo-420) erklärt. Bei Geschäften mit dem spanischen Festland, den Balearen oder dem Ausland müssen Sie zusätzlich die [territorialen IVA-Regeln der AEAT](https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/ayuda/manuales-videos-folletos/manuales-practicos/manual-iva-2023/capitulo-02-introduccion/territorio-que-se-aplica-impuesto.html) prüfen.

Wird das Modelo 420 bei der AEAT eingereicht?

Nein, das Modelo 420 wird ausschließlich bei der Agencia Tributaria Canaria (ATC) über deren Sede Electrónica eingereicht, nicht bei der AEAT auf dem Festland. Die ATC verwaltet eigenständig alle eigenen Steuern des Archipels, einschließlich IGIC.

Wer ist zur Abgabe des Modelo 420 verpflichtet?

Laut der [offiziellen ATC-Seite](https://www3.gobiernodecanarias.org/tributos/atc/w/modelo-420) ist das Modelo 420 die allgemeine vierteljährliche Selbstveranlagung für IGIC-Steuerpflichtige im allgemeinen Regime, außer für Fälle im SII, sowie für bestimmte Sonderregime wie Gebrauchtwaren, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlungsstücke und Reisebüros.

Welche Frist gilt für das Modelo 420?

Das Modelo 420 wird vierteljährlich eingereicht: Q1 vom 1. bis 20. April, Q2 vom 1. bis 20. Juli, Q3 vom 1. bis 20. Oktober und Q4 vom 1. bis 31. Januar. Bei Lastschrift verkürzt die ATC das Online-Fenster; der [Kalender 2026](https://www3.gobiernodecanarias.org/tributos/atc/2026-/-plazos-de-presentaci%C3%B3n-telem%C3%A1tica-con-domiciliaci%C3%B3n-bancaria) nennt den 15. für April, Juli und Oktober sowie den 25. Januar für Q4, jeweils mit kalenderbedingten Verlängerungen bei arbeitsfreien Tagen.

Welche Ausgaben sind bei der IGIC absetzbar?

Sie können die auf berufliche Ausgaben gezahlte IGIC absetzen: Büromaterial, Computerausrüstung, professionelle Dienstleistungen, Telefon und Internet (geschäftlicher Anteil), Miete für Geschäftsräume und Fahrzeugkosten (mit Einschränkungen). Vollständige Rechnungen mit allen steuerlichen Angaben sind erforderlich.