Modelo 303: vierteljährliche IVA
Zuletzt aktualisiert: 2026-01-30
Modelo 303 ist die vierteljährliche Erklärung der Mehrwertsteuer (IVA), die alle Selbstständigen und Unternehmen in Spanien einreichen müssen, wenn sie umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben.
Wer muss das Modelo 303 einreichen
Folgende Personen müssen das Modelo 303 einreichen:
- Selbstständige (autónomos), die umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben
- Unternehmen und Handelsgesellschaften
- Freiberufler, die ihren Kunden IVA in Rechnung stellen
Ausnahmen: Von der IVA befreite Berufsgruppen (die kein Modelo 303 einreichen) umfassen Beschäftigte im Gesundheitswesen, Lehrkräfte sowie bestimmte Finanz- und Versicherungstätigkeiten.
Abgabefristen
Das Modelo 303 wird vierteljährlich innerhalb der ersten 20 Tage des Monats nach Quartalsende eingereicht:
- Q1 (Januar-März): 1.-20. April
- Q2 (April-Juni): 1.-20. Juli
- Q3 (Juli-September): 1.-20. Oktober
- Q4 (Oktober-Dezember): 1.-30. Januar
Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Bei Lastschrifteinzug (domiciliación) verkürzt sich die Frist um 5 Tage (bis zum 15. im Q1-Q3, bis zum 25. Januar im Q4).
Wie die IVA-Zahlung berechnet wird
Die Berechnung ist einfach:
Zu zahlende IVA = Erhobene IVA - Gezahlte IVA
- Erhobene IVA (IVA repercutido): Die IVA, die Sie Ihren Kunden auf Ihren Rechnungen berechnen
- Gezahlte IVA (IVA soportado): Die IVA, die Sie auf Ihre Einkäufe und abzugsfähigen Ausgaben zahlen
Wenn das Ergebnis positiv ist, müssen Sie diesen Betrag an die Agencia Tributaria zahlen. Wenn negativ, können Sie ihn mit zukünftigen Quartalen verrechnen oder im Q4 eine Erstattung beantragen.
Anwendbare IVA-Sätze
Spanien hat drei IVA-Sätze:
- Normalsatz: 21% - Die meisten Produkte und Dienstleistungen
- Ermäßigter Satz: 10% - Lebensmittel, Transport, Gastgewerbe
- Stark ermäßigter Satz: 4% - Brot, Milch, Bücher, Medikamente
Abzugsfähige Ausgaben für die IVA
Sie können die IVA auf geschäftsbezogene Ausgaben absetzen:
- Büromaterial und -bedarf
- Computerausrüstung und Software
- Professionelle Dienstleistungen (Buchhalter, Rechtsanwälte)
- Telefon und Internet (geschäftlicher Anteil)
- Gewerbliche Immobilienmiete
- Fahrzeugkosten (mit Einschränkungen)
Wichtig: Sie benötigen vollständige Rechnungen mit allen steuerlichen Daten, um die IVA abzusetzen.
Online-Einreichung
Das Modelo 303 wird ausschließlich online über die Sede Electrónica der Agencia Tributaria eingereicht. Sie benötigen:
- Digitales Zertifikat oder Cl@ve PIN
- Ihre ausgestellten und erhaltenen Rechnungsaufzeichnungen
- IVA-Berechnung für das Quartal
Häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt
- Vergessen, am Quartalsende erhaltene Rechnungen einzubeziehen
- Keine Kopien der abgesetzten Rechnungen aufbewahren
- Rechnungsdatum und Zahlungsdatum verwechseln
- Innergemeinschaftliche EU-Geschäfte nicht im Modelo 349 erklären
Jährliche Zusammenfassung: Modelo 390
Zusätzlich zum vierteljährlichen Modelo 303 müssen Sie das Modelo 390 als jährliche IVA-Zusammenfassung einreichen, die alle Geschäftsvorgänge des Jahres umfasst. Es wird mit dem Q4 bis zum 30. Januar eingereicht.
FAQ
Wann ist das Modelo 303 fällig?
Das Modelo 303 wird vierteljährlich innerhalb der ersten 20 Tage des Monats nach Quartalsende eingereicht: April, Juli, Oktober und Januar. Für die Q4-Einreichung gilt eine verlängerte Frist bis zum 30. Januar. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Was passiert, wenn die erhobene IVA geringer ist als die gezahlte IVA?
Wenn das Ergebnis negativ ist (Sie haben mehr IVA gezahlt als erhoben), können Sie den Saldo auf zukünftige Quartale vortragen oder in der Q4-Erklärung eine Erstattung beantragen.
Wer ist von der Einreichung des Modelo 303 befreit?
Freiberufler, deren Tätigkeiten von der IVA befreit sind, wie z. B. Beschäftigte im Gesundheitswesen, Lehrkräfte sowie bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Selbstständige auf den Kanarischen Inseln reichen stattdessen das Modelo 420 (IGIC) ein.