Cuota de autónomos: Sozialversicherung
Zuletzt aktualisiert: 2026-02-09
Die cuota de autónomos ist der monatliche Sozialversicherungsbeitrag, den jeder Selbstständige (autónomo) in Spanien zahlen muss. Er deckt die öffentliche Gesundheitsversorgung, die zukünftige Rente und andere Sozialleistungen ab. Er muss unabhängig davon gezahlt werden, ob Einkünfte erzielt werden oder nicht.
Tarifa plana für neue autónomos
Während der ersten 12 Monate als autónomo gilt die tarifa plana: ein reduzierter Beitrag von 88.64€/Monat.
Bedingungen für die Beibehaltung der tarifa plana:
- Sie wird automatisch bei der erstmaligen Anmeldung als autónomo angewendet
- Wenn Ihr Einkommen im ersten Jahr den Mindestlohn nicht übersteigt, können Sie eine Verlängerung um weitere 12 Monate beantragen (insgesamt 24 Monate)
- Der Verlängerungsantrag sollte im Voraus gestellt werden, vorzugsweise 2 Monate vor Ablauf des ersten Jahres
- Wenn Sie sich innerhalb der ersten 12 Monate abmelden, können Sie die tarifa plana für 3 Jahre nicht erneut aktivieren
Wichtig: Achten Sie stets auf ausreichende Deckung Ihres Bankkontos. Wenn die Seguridad Social den Beitrag nicht einziehen kann, entstehen Zuschläge und Schulden, bis Sie die Situation bereinigen.
Beitrag nach der tarifa plana
Sobald die tarifa plana endet, hängt Ihr monatlicher Beitrag von Ihrem tatsächlichen Einkommen ab. Das System funktioniert in Stufen:
- Mindestbeitragsgrundlage: 653.59€/Monat
- Höchstbeitragsgrundlage: 5101.2€/Monat
- Ungefährer Mindestbeitrag: 205.88€/Monat (ca. 31,5 % der Mindestgrundlage)
Sie müssen Ihre Beitragsgrundlage innerhalb der Stufe wählen, die Ihrem Einkommensniveau entspricht. Diese Grundlage bestimmt nicht nur Ihre monatliche Zahlung, sondern auch Ihre zukünftigen Leistungen und Ihre Rente.
Wie die Abbuchung erfolgt
Der Beitrag wird per Lastschrift gezahlt. Laut Importass entsteht die Zahlungspflicht ab dem Beginn der Tätigkeit bzw. dem Wirksamkeitsdatum der Anmeldung. Wie der erste Lastschrifteinzug genau aussieht, hängt daher vom Zeitpunkt Ihrer Anmeldung ab. Den sichersten Status zu Abbuchungen, Grundlagen und offenen Zahlungen sehen Sie in Ihrem persönlichen Importass-Bereich.
Änderung der Beitragsgrundlage
Sie können Ihre Beitragsgrundlage bis zu 6 Mal pro Jahr ändern. Änderungen treten zweimonatlich in Kraft: 1. März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September, 1. November oder 1. Januar.
Um sie zu ändern, greifen Sie mit Ihrem digitalen Zertifikat auf das Portal der Seguridad Social zu und wählen die neue Grundlage innerhalb Ihrer zulässigen Stufe.
Wenn sich Ihr Einkommen im Laufe des Jahres ändert:
- Wenn Sie zu viel gezahlt haben, erstattet Ihnen die Seguridad Social den Betrag automatisch nach dem jährlichen Abgleich
- Wenn Sie zu wenig gezahlt haben, erhalten Sie einen Bescheid mit dem Betrag und der Zahlungsfrist (ca. 1 Monat). Bei Fristüberschreitung fällt ein Zuschlag von bis zu 20 % an
Wichtige Überprüfungen
Überprüfen Sie regelmäßig auf dem Portal der Seguridad Social:
- Dass die hinterlegte IBAN korrekt ist
- Dass keine offenen Lastschriften oder Zahlungen vorliegen
- Dass keine ungelesenen Benachrichtigungen vorhanden sind (sie können mit bis zu 2 Monaten Verspätung eintreffen)
Was der Beitrag abdeckt
Ihre cuota de autónomos berechtigt Sie zu:
- Öffentlicher Gesundheitsversorgung
- Krankengeld (vorübergehende Arbeitsunfähigkeit)
- Leistung bei Tätigkeitseinstellung (die „Arbeitslosigkeit" des autónomo)
- Altersrente
- Mutterschafts- und Vaterschaftsleistungen
- Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsschutz
FAQ
Wie lange gilt die Tarifa Plana (Pauschaltarif) für neue Autónomos?
Die Tarifa Plana gilt für die ersten 12 Monate. Wenn Ihr Einkommen im ersten Jahr den Mindestlohn nicht übersteigt, können Sie eine Verlängerung um 12 Monate beantragen (insgesamt 24 Monate).
Wann wird der Sozialversicherungsbeitrag abgebucht?
Der Beitrag wird per Lastschrift gezahlt. Laut [Importass](https://portal.seg-social.gob.es/wps/wcm/connect/importass/importass_contenidos/colectivos/trabajo%2Bautonomo/guia) entsteht die Zahlungspflicht ab dem Beginn der Tätigkeit bzw. dem Wirksamkeitsdatum der Anmeldung. Den sichersten Status zu Zahlungen und Grundlagen sehen Sie in Ihrem persönlichen Importass-Bereich.
Kann ich meine Beitragsgrundlage ändern?
Ja, Sie können Ihre Beitragsgrundlage bis zu 6 Mal pro Jahr ändern. Änderungen treten zweimonatlich in Kraft: 1. März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September, 1. November oder 1. Januar.