Quartalserklärungen für Autónomos

Zuletzt aktualisiert: 2026-03-05

Vierteljährliche Steuererklärungen sind der Hauptmechanismus der Steuerkontrolle für Autonomos in Spanien. Jedes Quartal müssen Sie Hacienda über Ihre Mehrwertsteuer, Ihr Einkommen und in einigen Fällen über Quellensteuern informieren, die Sie an Dritte angewendet haben.

Vierteljährliche Formulare und wer sie einreicht

Nicht alle Autonomos reichen die gleichen Formulare ein. Ihre Verpflichtung hängt von Ihrem Steuerregime, der Art der Tätigkeit und davon ab, ob Sie Mitarbeiter oder Mitarbeiter haben. Hier sind die wichtigsten vierteljährlichen Formulare:

Formular Konzept Wer reicht es ein
303 Vierteljährliche Mehrwertsteuer Alle Autonomos mit mehrwertsteuerpflichtiger Tätigkeit
130 IRPF-Vorauszahlung Autonomos unter estimación directa (befreit, wenn 70%+ des Vorjahreseinkommens quellenbesteuert)
131 IRPF-Vorauszahlung Autonomos unter módulos-Regime
111 Arbeitnehmer-/Fachkraft-Quellensteuer Autonomos mit Mitarbeitern oder die Fachkräfte bezahlen
115 Miet-Quellensteuer Autonomos, die Geschäftsräume mieten
349 EU-Innergemeinschaftliche Geschäfte Autonomos mit Käufen/Verkäufen in der EU

Modelo 303 ist das häufigste: Wenn Sie Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellen, reichen Sie es jedes Quartal ein. Auf den Kanarischen Inseln wird es durch Modelo 420 (IGIC) ersetzt.

Modelo 130 wird von Autonomos unter estimación directa eingereicht. Sie sind befreit, wenn mindestens 70% Ihres Vorjahreseinkommens der Quellensteuer unterlagen.

Modelo 131 ist für Autonomos, die Steuern unter módulos zahlen, einem vereinfachten System, das IRPF auf der Grundlage objektiver Kriterien berechnet (Ladenfläche, elektrische Leistung, Anzahl der Mitarbeiter).

Modelos 111 und 115 sind Quellensteuererklärungen: Sie melden die IRPF, die Sie von Mitarbeitern, Mitarbeitern oder Vermietern einbehalten haben.

Vierteljährliche Fristen

Vierteljährliche Erklärungen werden während der ersten 20 Tage des Folgemonats nach Ende jedes Quartals eingereicht, mit einer wichtigen Ausnahme für Q4:

  • Q1 (Jan-März): 1.-20. April
  • Q2 (Apr-Juni): 1.-20. Juli
  • Q3 (Jul-Sep): 1.-20. Oktober
  • Q4 (Okt-Dez):
    • Mehrwertsteuer (303), IRPF-Vorauszahlungen (130, 131) und Modelo 349 (informativ): 1.-30. Januar
    • Quellensteuern (111, 115): 1.-20. Januar

Wenn der letzte Tag der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, verlängert er sich auf den nächsten Werktag.

Automatisches Lastschriftverfahren

Wenn Sie sich für automatisches Lastschriftverfahren (Direktabbuchung von Ihrem Konto) entscheiden, verschiebt sich die Einreichungsfrist 5 Tage nach vorne:

  • Q1, Q2, Q3: bis zum 15. des entsprechenden Monats
  • Q4 (Mehrwertsteuer/IRPF): bis zum 25. Januar
  • Q4 (Quellensteuern): bis zum 15. Januar

Das Lastschriftverfahren ist optional, aber viele Autonomos bevorzugen es, um das Vergessen zu vermeiden und bis zum letzten Moment vor der Abbuchung einreichen zu können.

Wie man jedes Quartal vorbereitet

Die Einreichung vierteljährlicher Erklärungen erfordert Organisation und kontinuierliche Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge. Hier ist eine Checkliste für jedes Quartal:

Bevor das Quartal endet

  1. Alle ausgestellten Rechnungen erfassen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihre Verkäufe und Einnahmen dokumentiert haben.
  2. Eingegangene Rechnungen speichern: Jede abzugsfähige Ausgabe muss eine vollständige Rechnung mit Ihren Steuerdaten haben.
  3. Ausgabenbuch aktualisieren: Erfassen Sie alle abzugsfähigen Ausgaben (Material, Dienstleistungen, Versorgungsleistungen usw.).
  4. EU-Geschäfte überprüfen: Wenn Sie in der EU gekauft oder verkauft haben, müssen Sie Modelo 349 einreichen.

Während der Einreichungsperiode

  1. Mehrwertsteuer berechnen (Modelo 303): Umsatzsteuer (berechnet) minus Vorsteuer (gezahlt).
  2. IRPF-Vorauszahlung berechnen (Modelo 130 oder 131): 20% des kumulierten Nettoeinkommens seit Januar, abzüglich vorheriger Zahlungen und Quellensteuern.
  3. Quellensteuern berechnen (Modelo 111 oder 115): Gesamtsumme der im Quartal angewendeten Quellensteuern.
  4. Online einreichen: Verwenden Sie digitales Zertifikat oder Cl@ve PIN im elektronischen AEAT-Büro.
  5. Belege speichern: Laden Sie das PDF des eingereichten Formulars herunter und bewahren Sie es auf.

Nützliche Werkzeuge

  • Rechnungssoftware: Viele Programme berechnen automatisch die Mehrwertsteuer und generieren Bücher.
  • Tabellenkalkulation: Für manuelle Verfolgung von Einnahmen, Ausgaben und Quellensteuern.
  • Steuerberater: Ein Buchhalter kann Formulare für Sie einreichen und Ihre Steuerlast optimieren.
  • Radar Fiscal: Verwenden Sie die Kalender-Erweiterung, um niemals eine vierteljährliche Frist zu verpassen.

Häufige Fehler, die zu vermeiden sind

1. Die Q4-Frist vergessen

Das vierte Quartal hat je nach Formular unterschiedliche Fristen. Viele Autonomos reichen Modelo 303 am 20. Januar ein, weil sie denken, es sei die allgemeine Frist, aber sie haben bis zum 30. Januar Zeit. Allerdings laufen Quellensteuern (111, 115) tatsächlich am 20. Januar ab.

2. Negative Erklärungen nicht einreichen

Wenn die Vorsteuer größer ist als die Umsatzsteuer, ist das Ergebnis negativ. Sie müssen Modelo 303 trotzdem einreichen. Dieser negative Saldo wird in nachfolgenden Quartalen verrechnet oder Sie können in Q4 eine Rückerstattung beantragen.

3. Rechnungsdatum mit Zahlungsdatum verwechseln

Das allgemeine Kriterium ist das Entstehungsdatum (wenn die Rechnung ausgestellt wird), nicht wenn sie eingezogen oder bezahlt wird. Rechnungen, die am 31. März ausgestellt wurden, werden in Q1 erklärt, auch wenn Sie sie im April einziehen.

4. EU-Geschäfte nicht erklären

Wenn Sie in anderen EU-Ländern kaufen oder verkaufen, müssen Sie Modelo 349 zusätzlich zu 303 einreichen. Es ist eine obligatorische informative Erklärung.

5. Rechnungen nicht aufbewahren

Die Steuerbehörde kann Nachweise für abgezogene Ausgaben für die folgenden 4 Jahre anfordern. Bewahren Sie digitale oder physische Kopien aller Rechnungen auf.

6. Das falsche Formular einreichen

Autonomos unter módulos müssen Modelo 131 (nicht 130) einreichen. Autonomos auf den Kanarischen Inseln reichen Modelo 420 (IGIC) anstelle von 303 (Mehrwertsteuer) ein.

Jahreszusammenfassungen und informative Formulare

Zusätzlich zu den vierteljährlichen Erklärungen gibt es Jahreszusammenfassungen, die im Januar zusammen mit Q4 eingereicht werden:

  • Modelo 390: Jährliche Mehrwertsteuerzusammenfassung (bis 30. Januar)
  • Modelo 180: Jährliche Miet-Quellensteuerzusammenfassung (bis 31. Januar)
  • Modelo 190: Jährliche Arbeitnehmer-Quellensteuerzusammenfassung (bis 31. Januar)

Diese Formulare sind informativ und grundsätzlich verpflichtend; für Modelo 390 kann es in bestimmten Fällen eine Befreiung geben.

Strafen bei Nichteinhaltung

Das Nichteinreichen einer vierteljährlichen Erklärung oder verspätetes Einreichen führt zu Zuschlägen für freiwillige verspätete Abgabe (LGT Art. 27):

  • 1% Grundzuschlag plus 1% für jeden vollen Monat Verspätung
  • Beispiel: 3 Monate Verspätung = 4% Zuschlag (1% + 3×1%)
  • Nach 12 Monaten: 15% Zuschlag plus Verzugszinsen
  • Wenn Hacienda die Erklärung formell anfordert: Strafen von 50% bis 150% je nach Schwere

Pünktliches Einreichen ist immer günstiger als späteres Regularisieren.

Werkzeuge zur Verfolgung von Fristen

Das Verwalten mehrerer vierteljährlicher Formulare kann komplex sein. Hier sind nützliche Ressourcen:

  • Radar Fiscal: Die Chrome-Erweiterung zeigt alle Steuerfristen in Ihrem Kalender mit Erinnerungen und Filtern nach Formular.
  • AEAT-Elektronisches Büro: Von Ihrem persönlichen Bereich aus können Sie Entwürfe sehen, Formulare einreichen und frühere Erklärungen überprüfen (sede.agenciatributaria.gob.es).
  • AEAT-Mobile-App: Ermöglicht das Einreichen einiger Formulare und das Überprüfen des Status Ihrer Steuerverpflichtungen.
  • Buchhaltungssoftware: Programme wie ContaPlus, A3 oder Sage integrieren Rechnungsstellung, Buchhaltung und Formulareinreichung.

FAQ

Welche vierteljährlichen Steuerformulare muss ein Autonomo einreichen?

Das hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Modelo 303 (Mehrwertsteuer) wird von fast allen Autonomos eingereicht. Modelo 130 (IRPF-Vorauszahlung) ist für Autonomos unter estimación directa, während 131 für diejenigen unter módulos gilt. Wenn Sie Mitarbeiter oder Mitarbeiter haben, reichen Sie Modelo 111 (Arbeitnehmer-Quellensteuer) und möglicherweise 115 (Miet-Quellensteuer) ein.

Wann ist die Frist für Q4?

Das vierte Quartal hat je nach Formular unterschiedliche Fristen. Für Mehrwertsteuer (303) und IRPF-Vorauszahlungen (130, 131) ist die Frist der 30. Januar. Für Quellensteuern (111, 115) ist es der 20. Januar. Wenn Sie Lastschriftverfahren nutzen, verschieben sich diese Fristen um 5 Tage nach vorne.

Was passiert, wenn ich eine vierteljährliche Frist versäume?

Verspätete Einreichung führt zu Zuschlägen für freiwillige verspätete Abgabe (LGT Art. 27): 1% Grundzuschlag plus 1% für jeden vollen Monat Verspätung, bis zu 12 Monaten. Nach 12 Monaten: 15% Zuschlag plus Verzugszinsen. Wenn Hacienda die Erklärung formell anfordert, werden Strafen von 50% bis 150% erhoben.

Muss ich einreichen, auch wenn das Ergebnis null ist?

Das hängt vom Formular ab. Viele vierteljährliche Erklärungen müssen auch bei einem Nullergebnis eingereicht werden, aber nicht alle folgen derselben Regel. Zum Beispiel wird Modelo 349 in Zeiträumen ohne innergemeinschaftliche Vorgänge nicht eingereicht.