Modelo 720: Auslandsvermögen melden

Zuletzt aktualisiert: 2026-03-04

Das Modelo 720 ist die informative Erklärung, mit der Steuerresidenten in Spanien Hacienda über Vermögenswerte und Rechte im Ausland informieren, wenn deren Wert 50.000€ in einer der drei Kategorien übersteigt. Es ist rein informativ: es fällt keine Steuerzahlung an.

Wichtig: Das Modelo 720 ist eine verpflichtende Erklärung, wenn der Schwellenwert erreicht wird. Obwohl keine Zahlung damit verbunden ist — es ist rein informativ —, kann die Nichtabgabe zu Strafen und schwerwiegenden steuerlichen Konsequenzen führen.

Wer das Modelo 720 einreichen muss

Alle Steuerresidenten in Spanien (autónomos, Angestellte und juristische Personen), die ausländische Vermögenswerte über 50.000€ in einer dieser drei Kategorien besitzen:

  • Bankkonten: Girokonten, Sparkonten oder Einlagen bei ausländischen Finanzinstituten
  • Wertpapiere und Fonds: Aktien, Investmentfonds, Lebensversicherungen und Erträge im Ausland
  • Immobilien: Grundstücke und Gebäude außerhalb Spaniens

Jede Kategorie hat ihre eigene unabhängige Schwelle von 50.000€. Nur die Kategorien, die den Schwellenwert überschreiten, müssen deklariert werden.

Abgabefristen

Das Modelo 720 wird einmal jährlich eingereicht:

  • Frist: 31. März (fällt er auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag)
  • Erfasster Zeitraum: Vermögenswerte zum 31. Dezember des Vorjahres

Wann eine erneute Einreichung erforderlich ist

Nach der ersten Einreichung muss das Modelo 720 nur erneut eingereicht werden, wenn:

  • Der Wert einer bereits deklarierten Kategorie um mehr als 20.000€ gegenüber der letzten Erklärung gestiegen ist
  • Neue Vermögenswerte im Ausland in einer zuvor nicht deklarierten Kategorie erworben wurden

Strafen

Die ursprünglichen Strafen des Modelo 720 (5.000€ pro Datenelement, Minimum 10.000€) wurden vom Europäischen Gerichtshof im Januar 2022 als unverhältnismäßig aufgehoben. Seit der Reform 2022 (Ley 5/2022) gilt das allgemeine Sanktionsregime der Ley General Tributaria. Das Hauptrisiko bei Nichtdeklaration besteht darin, dass Hacienda nicht deklarierte Auslandsvermögen als ganancia patrimonial no justificada (ungerechtfertigter Kapitalgewinn) einstufen kann, besteuert zum allgemeinen Satz zuzüglich Zuschläge und Verzugszinsen. Die verspätete Abgabe wird mit den Standardstrafen der Ley General Tributaria geahndet.

Online-Einreichung

Das Modelo 720 wird ausschließlich online über die Sede Electrónica der Agencia Tributaria eingereicht. Folgendes wird benötigt:

  • Digitales Zertifikat oder Cl@ve PIN zur Identifikation
  • Detaillierte Angaben zu jedem Vermögenswert: Institut, Kontonummer oder Referenz, Land, Wert zum 31. Dezember und durchschnittlicher Kontostand des letzten Quartals (bei Bankkonten)

FAQ

Muss man beim Modelo 720 Steuern zahlen?

Nein, das Modelo 720 ist rein informativ. Es ist keine Steuerzahlung damit verbunden. Der Zweck ist, Hacienda über Vermögenswerte im Ausland zu informieren.

Muss das Modelo 720 jedes Jahr eingereicht werden?

Nicht unbedingt. Es wird erstmals eingereicht, wenn die 50.000€-Schwelle in einer Kategorie überschritten wird. Danach nur, wenn die Beträge um mehr als 20.000€ steigen oder neue Vermögenswerte hinzukommen.

Werden Kryptowährungen im Modelo 720 erfasst?

Nein, Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen werden im Modelo 721 deklariert, einer separaten Erklärung speziell für Kryptoaktiva.

Welche Strafen drohen bei Nichtabgabe des Modelo 720?

Nach der Reform 2022 (Ley 5/2022), ausgelöst durch das Urteil des EuGH, das die unverhältnismäßigen Strafen aufhob, gilt das allgemeine Sanktionsregime der Ley General Tributaria. Das Hauptrisiko besteht darin, dass Hacienda nicht deklarierte Vermögenswerte als ganancia patrimonial no justificada (ungerechtfertigter Kapitalgewinn) einstufen kann, besteuert zum allgemeinen Satz zuzüglich Zuschläge.