Modelo 721: Kryptowährungen im Ausland

Zuletzt aktualisiert: 2026-03-04

Das Modelo 721 ist die informative Erklärung, mit der Steuerresidenten in Spanien Hacienda über Kryptowährungen informieren, die auf ausländischen Plattformen gehalten werden und deren Wert zum 31. Dezember 50.000€ übersteigt. 2023 eingeführt (Orden HFP/886/2023, erste Abgabe 2024 für das Steuerjahr 2023), ist es rein informativ: es fällt keine Steuerzahlung an.

Wichtig: Das Modelo 721 ist eine verpflichtende Erklärung, wenn der Schwellenwert erreicht wird. Obwohl keine Zahlung damit verbunden ist — es ist rein informativ —, kann die Nichtabgabe zu Strafen und schwerwiegenden steuerlichen Konsequenzen führen.

Wer das Modelo 721 einreichen muss

Alle Steuerresidenten in Spanien, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie besitzen Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Stablecoins und andere Kryptoaktiva)
  • Diese werden auf Plattformen oder Exchanges im Ausland verwahrt (Binance, Coinbase, Kraken usw.)
  • Der Gesamtwert zum 31. Dezember übersteigt 50.000€

Kryptowährungen in eigenen Wallets (Hardware oder Software) oder auf spanischen Exchanges werden im Modelo 721 nicht erfasst.

Abgabefristen

Das Modelo 721 wird einmal jährlich eingereicht:

  • Frist: 31. März (fällt er auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag)
  • Erfasster Zeitraum: Kryptowährungsbestände zum 31. Dezember des Vorjahres

Verhältnis zum Modelo 720

Das Modelo 721 ist völlig unabhängig vom Modelo 720:

  • Kryptowährungen werden nicht im Modelo 720 erfasst
  • Jedes Modelo hat seinen eigenen Schwellenwert von 50.000€
  • Beide haben die gleiche Abgabefrist (31. März)

Wann eine erneute Einreichung erforderlich ist

Nach der ersten Einreichung muss das Modelo 721 nur erneut eingereicht werden, wenn der Wert der Kryptowährungen um mehr als 20.000€ gegenüber der letzten Erklärung gestiegen ist.

Strafen

Für das Modelo 721 gilt das allgemeine Sanktionsregime der Ley General Tributaria (es wurde nach der Reform von 2022 eingeführt, die die unverhältnismäßigen Strafen des Modelo 720 beseitigte). Das Hauptrisiko bei Nichtdeklaration besteht darin, dass Hacienda nicht deklarierte Kryptowährungen als ganancia patrimonial no justificada (ungerechtfertigter Kapitalgewinn) einstufen kann, besteuert zum allgemeinen Satz zuzüglich Zuschläge und Verzugszinsen. Die verspätete Abgabe wird mit den Standardstrafen der Ley General Tributaria geahndet.

Online-Einreichung

Das Modelo 721 wird ausschließlich online über die Sede Electrónica der Agencia Tributaria eingereicht. Folgendes wird benötigt:

  • Digitales Zertifikat oder Cl@ve PIN zur Identifikation
  • Detaillierte Angaben zu jedem Kryptoaktivum: Art der Kryptowährung, Menge, Wert in Euro zum 31. Dezember und die Plattform, auf der es verwahrt wird

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Modelo 720 und Modelo 721?

Das Modelo 720 umfasst traditionelle Vermögenswerte im Ausland (Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien). Das Modelo 721 gilt ausschließlich für Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen. Es sind separate Erklärungen.

Muss man beim Modelo 721 Steuern zahlen?

Nein, das Modelo 721 ist rein informativ. Es ist keine Steuerzahlung damit verbunden. Der Zweck ist, Hacienda über Kryptowährungen auf ausländischen Exchanges zu informieren.

Muss ich das Modelo 721 einreichen, wenn meine Kryptowährungen auf einem spanischen Exchange liegen?

Nein. Das Modelo 721 gilt nur für Kryptowährungen auf Plattformen im Ausland. Spanische Exchanges melden die Daten direkt an Hacienda.

Welche Strafen drohen bei Nichtabgabe des Modelo 721?

Es gilt das allgemeine Sanktionsregime der Ley General Tributaria. Das Hauptrisiko besteht darin, dass Hacienda nicht deklarierte Kryptowährungen als ganancia patrimonial no justificada (ungerechtfertigter Kapitalgewinn) einstufen kann, besteuert zum allgemeinen Satz zuzüglich Zuschläge.