Modelo 349: innergemeinschaftliche Geschäfte
Zuletzt aktualisiert: 2026-02-09
Modelo 349 ist die zusammenfassende Erklärung innergemeinschaftlicher EU-Geschäfte. Wenn Sie Dienstleistungen erbringen oder Waren an Unternehmen in anderen Ländern der Europäischen Union verkaufen, ohne IVA zu berechnen (im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens, in Spanien als inversión del sujeto pasivo bekannt), müssen Sie diese Geschäftsvorgänge über dieses Formular bei der spanischen Agencia Tributaria melden.
Wer muss das Modelo 349 einreichen
Folgende Personen müssen das Modelo 349 einreichen:
- Autónomos, die Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringen
- Autónomos, die Waren an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen
- Freiberufler, die Waren von innergemeinschaftlichen Lieferanten kaufen oder Dienstleistungen von diesen erhalten
Wichtige Voraussetzung: Um innergemeinschaftliche Geschäfte durchzuführen, müssen Sie sich zunächst im ROI (Registro de Operadores Intracomunitarios) über das Modelo 036 registrieren. Ohne diese Registrierung können Sie die IVA-Befreiung auf Ihren innergemeinschaftlichen Rechnungen nicht anwenden.
Abgabefristen
Die Einreichungshäufigkeit für das Modelo 349 hängt von Ihrem Volumen innergemeinschaftlicher Geschäfte ab:
- Vierteljährlich: Standardhäufigkeit, eingereicht in den ersten 20 Tagen des Monats nach Quartalsende (gleicher Zeitplan wie Modelo 303)
- Monatlich: Wenn Ihre innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Dienstleistungen im laufenden Quartal oder in einem der vier vorherigen Quartale 50.000 Euro überschreiten
Die meisten autónomos reichen das Modelo 349 vierteljährlich ein. Der Jahreszeitraum wurde ab dem Geschäftsjahr 2020 abgeschafft (RDL 3/2020).
Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Was sind innergemeinschaftliche Geschäfte
Innergemeinschaftliche Geschäfte sind kommerzielle Transaktionen zwischen Unternehmen oder Freiberuflern in verschiedenen EU-Ländern. Sie werden in vier Arten eingeteilt:
- Warenlieferungen: Verkauf von Produkten an Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten
- Warenerwerb: Kauf von Produkten von Lieferanten in anderen EU-Ländern
- Erbrachte Dienstleistungen: Dienstleistungen, die Sie Unternehmen in anderen EU-Ländern in Rechnung stellen
- Erhaltene Dienstleistungen: Dienstleistungen, die Sie von innergemeinschaftlichen Lieferanten erhalten
Diese Geschäftsvorgänge folgen dem Reverse-Charge-Verfahren: Sie stellen keine IVA auf Ihrer Rechnung in Rechnung, und der Empfänger in seinem Land ist für die Erklärung und Zahlung der Steuer verantwortlich.
Wie das Modelo 349 funktioniert
Für jeden innergemeinschaftlichen Geschäftsvorgang müssen Sie erfassen:
- Die EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Kunden oder Lieferanten, die mit dem Ländercode beginnt (DE für Deutschland, FR für Frankreich, IT für Italien usw.)
- Die Art des Geschäftsvorgangs (Lieferung, Erwerb, erbrachte Dienstleistungen oder erhaltene Dienstleistungen)
- Den Gesamtbetrag der mit jedem Betreiber im Berichtszeitraum durchgeführten Geschäfte
Die spanische Agencia Tributaria gleicht diese Informationen mit den Steuerbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten über das VIES (Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem) ab. Deshalb muss die EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Kunden korrekt sein -- Sie können sie auf dem VIES-Portal der Europäischen Kommission überprüfen, bevor Sie Ihre Rechnung ausstellen.
Einreichungshäufigkeit
Wenn Sie das Jahr mit vierteljährlicher Einreichung beginnen, aber Ihre innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Dienstleistungen in einem Quartal 50.000 Euro überschreiten, müssen Sie ab dem folgenden Monat auf monatliche Einreichung umstellen.
In Zeiträumen, in denen Sie keine innergemeinschaftlichen Geschäfte durchführen, sind Sie nicht verpflichtet, das Modelo 349 einzureichen.
Online-Einreichung
Das Modelo 349 wird ausschließlich online über die Sede Electrónica der Agencia Tributaria eingereicht. Für die Einreichung benötigen Sie:
- Digitales Zertifikat oder Cl@ve PIN zur Identifizierung
- Aufzeichnungen innergemeinschaftlicher Rechnungen: Alle an EU-Betreiber ausgestellten und von diesen erhaltenen Rechnungen
- Überprüfte EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern: Stellen Sie sicher, dass die Steueridentifikationsnummern Ihrer Kunden und Lieferanten korrekt sind, indem Sie das VIES-System überprüfen
Überprüfen Sie vor der Einreichung der Erklärung, dass die im Modelo 349 gemeldeten Beträge mit den Feldern für innergemeinschaftliche Geschäfte im Modelo 303 für denselben Zeitraum übereinstimmen.
FAQ
Muss ich im ROI registriert sein, um das Modelo 349 einzureichen?
Ja, um innergemeinschaftliche Geschäfte ohne IVA durchzuführen, müssen Sie sich über das Modelo 036 im ROI registrieren. Ohne diese Registrierung können Sie die IVA-Befreiung nicht anwenden.
Wie oft wird das Modelo 349 eingereicht?
Vierteljährlich (gleiche Fristen wie Modelo 303). Monatlich, wenn innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Dienstleistungen in einem Quartal 50.000 € übersteigen. Der Jahreszeitraum wurde ab dem Geschäftsjahr 2020 abgeschafft (RDL 3/2020).
Muss ich das Modelo 349 einreichen, wenn ich in diesem Quartal keine innergemeinschaftlichen Geschäfte hatte?
Nein. In Zeiträumen ohne innergemeinschaftliche Geschäfte sind Sie nicht zur Einreichung des Modelo 349 verpflichtet.